Schulpflichterfüllung in Jugendwerkstätten (SiJu)
Ein Weg aus der Schulverweigerung
Für diejenigen, die häufig die Schule schwänzen, Schulmüdigkeit zeigen und durch schulische Arbeitsformen nur schwer erreichbar sind, besteht in Niedersachsen nach dem niedersächsischen Schulgesetz seit 1993 die Möglichkeit, die Schulpflicht in Jugendwerkstätten zu erfüllen. Das Projekt ist eine Alternative zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in den Berufsbildenden Schulen. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die aufgrund individueller und sozialer Benachteiligung besonderer Hilfe bedürfen.
Sie werden während der gesamten Maßnahme sozialpädagogisch betreut. Dabei geht es vor allem darum, ihre Persönlichkeit zu stabilisieren, mit ihnen und für sie individuelle Lebensperspektiven zu entwickeln und vorhandene Ressourcen zu fördern. Die Teilnehmenden werden in außerschulischen Lernformen angeleitet, erhalten Einblick in Ausbildung und berufsvorbereitende Projekte aber auch Unterricht in Fächern wie Deutsch und Mathematik, um sie auf den Hauptschulabschluss vorzubereiten.
In der Jugendwerkstatt Steimke stehen jährlich zwei Plätze für »SiJu«-Teilnehmer zur Verfügung. Eine Aufnahme erfolgt durch einen Aufnahmeausschuss (abgebender Schule, berufsbildender Schule, Jugendamt, Arbeitsamt und aufnehmender Jugendwerkstatt. Die Teilnahme ist freiwillig in dem Sinne, als die Schülerinnen und Schüler zwischen Schulbesuch der berufsbildenden Schulen und der Teilnahme am Projekt wählen können.